Patent auf Braugerste zulässig

von Redaktion

München – Das Europäische Patentamt hält das von einem Aktionsbündnis angefochtene Patent auf Braugerste aufrecht. Das von den Großbrauereien Carlsberg und Heineken gehaltene Schutzrecht umfasst eine Sorte Braugerste und daraus gebrautes Bier. Die Patentamtskammer, die über den Einspruch zu entscheiden hatte, hält eine für Innovationen nötige Erfindungshöhe für gegeben und sieht keinen Widerspruch zu grundsätzlichen Patentierungsverboten für Pflanzen aus konventioneller Zucht, erklärten Prozessbeteiligte nach der Verhandlung. Patentgegner kritisierten das Urteil.

„Das ist kein guter Tag für Bierbrauereien, Pflanzenzucht, Lebensmittelerzeugung und Verbraucher“, kommentierte Verena Schmitt vom Umweltinstitut München. Die Begründung der Einspruchsabteilung des Patentamts bedeute, dass die Behörde auch weiter ähnliche Patente erteilen werde. Diese Praxis will die Initiative „Keine Patente auf Saatgut“ ungeachtet ihrer Niederlage vor dem Europäischen Patentamt weiterhin ändern. „Diese Entscheidung macht ein Eingreifen der Politik nötig“, sagt Schmitt. Ihre Mitstreiterin Magdalena Prieler assistiert. „Werden auf konventionelle Pflanzen Patente erteilt, können diese den Zugang zur natürlichen biologischen Vielfalt blockieren oder so behindern, dass traditionelle Pflanzenzucht unmöglich gemacht wird“, argumentiert die Aktivistin des Vereins Arche Noah. Auch der ist Teil des Bündnisses.

Das Europäische Patentamt hat in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und auch Tiere vergeben, die nicht gentechnisch sondern konventionell erzeugt wurden. Im jetzigen Fall wurde die natürliche Mutation der Gerstensorte dadurch ausgelöst, dass die Mutationsrate künstlich beschleunigt wurde. Das reicht dem Amt zur Patentierbarkeit. Politiker sehen das anders. In Deutschland hat die Vorgängerregierung der jetzigen Bundesregierung klar gemacht, dass sie keine Patente auf konventionelle Züchtungen will. Die meisten anderen Staaten der 38 Vertragsnationen der europäischen Patentbehörde teilen diese Sicht. Um das beim Patenamt auch durchzusetzen, bedarf es aber einer klaren politischen Weisung, die das Bündnis der Patentgegner nun in den nächsten Monaten herbeiführen will.

THOMAS MAGENHEIM-HÖRMANN

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