Berlin – Die Pläne zur Entlastung vieler Mieter bei der Heizkosten-Klimaabgabe werden konkreter. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Klimaschutz- sowie des Bauministeriums wurde den anderen Bundesministerien zur Prüfung weitergeleitet. Bisher waren nur Eckpunkte bekannt, auf die sich die zuständigen Ministerien Anfang April verständigt hatten. Ab dem kommenden Jahr sollen Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises übernehmen – und zwar mehr, je weniger klimafreundlich ihr Haus ist. Der CO2-Preis macht seit dem vergangenen Jahr Heizen und Tanken teurer und soll so helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten. Bei Häusern mit einem sehr hohen Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter würden Vermieter 90 Prozent des CO2-Preises übernehmen, bei einem sehr geringen Ausstoß würden Mieter die Kosten alleine zahlen. Mietervertreter fürchten allerdings, dass auch die Kosten einer möglichen Sanierung, mit der Vermieter ihren Anteil senken könnten, am Ende an die Mieter weitergegeben werden.
Die nötigen Daten zum Kohlendioxid-Ausstoß sollen Mieter und Vermieter über die Heizkostenabrechnung erfahren. Energieversorger sollen diese künftig erheben und ausweisen müssen.
Der Mieterbund geht nach früheren Angaben davon aus, dass ein Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung durch die neue CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen die Mehrkosten demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl. Um diese Kosten geht es bei der Aufteilung.
Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Marco Luczak (CDU), bezeichnete den Vorschlag als „Mogelpackung“. Es sei ungerecht, dass bei der Aufteilung der Kosten nicht der energetische Zustand des Gebäudes relevant sein soll, sondern die Menge des verbrauchten Brennstoffes. In den nächsten Schritten muss das Kabinett die Pläne noch billigen, den finalen Beschluss fasst der Bundestag. dpa