Ein geplantes Gesetz sieht dazu vor, zur Abschaltung vorgesehene Steinkohlekraftwerke in eine Netzreserve zu überführen und die Bereithaltung von bereits in Reserve gehaltenen Stein- und Braunkohlekraftwerken zu verlängern, wie am Dienstag aus dem Wirtschaftsressort verlautete. Die neuen Regeln sollen vorläufig bis Ende März 2024 gelten. Das neue Gesetz, das am Dienstag in die Ressortabstimmung ging, sieht vor, dass die betroffenen Kraftwerke wie bisher geplant abgeschaltet werden oder bleiben und nur beim Drohen einer Mangellage per Verordnung reaktiviert würden. Das geplante Gesetz sieht außerdem vor, aktive Gaskraftwerke bei einer drohenden Mangelsituation mit einem Kostenaufschlag zu belegen, um sie damit aus dem Markt zu drängen. afp