Condor darf Zubringer nützen

von Redaktion

München – Condor-Passagiere können ihre Fernflüge auch weiterhin mit Zubringerflugzeugen des Lufthansa-Konzerns erreichen. Das Bundeskartellamt hat der Lufthansa aus Wettbewerbsgründen dauerhaft untersagt, entsprechende langjährige Kooperationsvereinbarungen mit dem Konkurrenten zu kündigen. Ferntouristen erreichen ihren Überseeflug zu 30 bis 40 Prozent mit kürzeren Zubringerverbindungen, stellten die Wettbewerbshüter fest. Es bestehe kein Zweifel, dass allein die Lufthansa ein umfassendes Zubringernetz zu den Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf anbieten kann. Lufthansa kann noch Beschwerde einlegen.

Artikel 10 von 10