Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe, heißt es in einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. August. Das Portal sei verpflichtet, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen. Tut der Betreiber dies nicht, hat das Hotel nach der Karlsruher Entscheidung Anspruch auf Löschung der fraglichen Bewertung (Az. VI ZR 1244/20).
Der Preisauftrieb auf Erzeugerebene hat sich in der Eurozone nach einer kurzen Pause wieder verstärkt. Im Juli stiegen die Preise, die Hersteller für ihre Waren erhalten, zum Vorjahresmonat um 37,9 Prozent, wie das Statistikamt Eurostat am Freitag in Luxemburg mitteilte. Das ist der stärkste Schub seit Bestehen der Währungsunion. Im Mai und Juni hatte sich der Preisauftrieb etwas abgeschwächt, nachdem die Preise bereits im April mit Rekordgeschwindigkeit gestiegen waren.