Mehr Rechte für Eigentümer

von Redaktion

Karlsruhe/München – Immobilienkäufer bekommen vom Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich weitreichende Möglichkeiten, um trotz einer Gesetzesreform Mängel einklagen zu können. Es erscheine nicht sinnvoll, dass nur noch Eigentümergemeinschaften gegen Mängel an gemeinschaftlichem Eigentum vorgehen könnten, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner. Wiederum wäre es für Betroffene „extrem schlecht“, wenn sie nicht auch einzeln wegen Mängeln klagen könnten. Das Urteil will Brückner am 11. November verkünden (Az. V ZR 213/21). Konkret geht es um einen Fall aus München, bei dem die neuen Wohnungseigentümer von einer Immobilienfirma die Sanierung eines schadstoffbelasteten Grundstücks fordern.

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