Celle – Für ihre Milliardenansprüche nach der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und der Porsche SE haben Investoren einen klaren Rückschlag erlitten. Die überwiegende Zurückweisung der Anlegerziele bedeute, dass die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg habe, sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Freitag. Nach knapp fünf Jahren Prozessdauer benötigte er für die Verkündung dieser Entscheidung nur 30 Minuten.
Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld. Die Übernahmepläne des damaligen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking bezeichnete der Branchenexperte Stefan Bratzel schon damals als „Riesencoup“.
Im Kern kam der Celler Kartellsenat zu dem Schluss, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE im Jahr 2008 „nicht grob unrichtig“ und „nicht verwerflich“ waren, wie OLG-Sprecher Rainer Derks erläuterte. Mit diesem sogenannten Musterentscheid dürfte klar sein, dass die ausgesetzten Verfahren am Landgericht Hannover wohl derzeit keine Aussicht auf Erfolg haben.
Nach der jahrelangen Hängepartie herrschte bei den Vertretern der Porsche SE sichtbar Erleichterung. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir haben immer gesagt, dass die Klagen unbegründet sind“, sagte PSE-Sprecher Albrecht Bamler. Die Entscheidung sei richtungsweisend für die Verfahren am Landgericht Hannover. Die Klägerseite zeigte sich „nicht wirklich überrascht“ nach dem sehr „merkwürdigen Verfahren“ in „unfassbaren fünf Jahren“.