Berlin/München – Firmen und Privatleute, die besonders von der Energiekrise betroffen sind, können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Steuerzahlung und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Das Bundesfinanzministerium forderte die Finanzämter auf, bis Ende März keine strengen Anforderungen an Anträge zu stellen und schnell zu entscheiden. Bayerns Finanzminister Albert Füracker erklärte, Bayern werde ab sofort so verfahren. Auch Privatleute können Stundungen beantragen. Eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 sei möglich, heißt es in dem Brief. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten.