Aus Hartz IV wird das Bürgergeld

von Redaktion

Berlin/München – Koalition und Opposition haben sich im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch über das geplante Bürgergeld geliefert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte bei der ersten Beratung über die Reform: „Die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar wird eine der größten Sozialreformen seit 20 Jahren sein.“ Die Union kritisierte, die Ampel wolle künftig darauf verzichten, Langzeitarbeitslose zu aktivieren.

„Eine verpasste Chance“ nannte der CSU-Arbeitsmarktexperte Stephan Stracke die Reform. „Das Bürgergeld geht komplett in die falsche Richtung.“ Es fordere und fördere die Menschen zu wenig. Arbeitsmarktexperte Kai Whittaker von der CDU sagte: „Bei diesem Bürgergeld stehen nicht die Menschen im Mittelpunkt, sondern die Hartz-IV-Vergangenheitsbewältigung der SPD – sie wollen die Menschen ruhigstellen, anstatt sie zu aktivieren.“

Die geplanten Änderungen betreffen knapp fünf Millionen Leistungsbezieher. Hier die wichtigsten Punkte.

Mehr Geld

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen soll am 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro steigen. Künftig soll im Voraus statt im Nachhinein die Inflation bei der jährlichen Anpassung der Regelsätze berücksichtigt werden. Lebenspartner oder -partnerinnen sollen 451 Euro (bisher 404 Euro) bekommen, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).

Schonfrist

Bürgergeld-Bezieher sollen in den ersten beiden Jahren in ihrer Wohnung bleiben können, auch wenn sie eigentlich zu groß ist. Ebenso werden in der Schonfrist Ersparnisse bis 60 000 Euro nicht angerechnet, für jede weitere Person im Haushalt sind es 30 000 Euro. Damit wird eine Regelung aus den Corona-Jahren übernommen. Die früheren Hartz-IV-Regeln waren strenger.

Ersparnisse

Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird erhöht und die Überprüfung vereinfacht. Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15 000 Euro pro Person geschützt, bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr – bei einer 40-jährigen Person beispielsweise also 6000 Euro. Verbesserungen gibt es auch bei der privaten Altersvorsorge, bei selbst bewohnten Immobilien und beim eigenen Auto.

Sanktionen

Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Vertrauenszeit) soll es keine Sanktionen geben – außer bei hartnäckigen Terminversäumnissen. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die früheren schärferen Sanktionen für Unter-25-Jährige werden endgültig abgeschafft. Wohnung und Heizung müssen weiter bezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt. Die früheren, härteren Hartz-IV-Sanktionen sind derzeit bis zur Neuregelung ausgesetzt.

Jobvermittlung

Leistungsbezieher müssen nicht mehr jeden Job annehmen, sofern eine Aus- oder Weiterbildung sinnvoller erscheint, um ihre Job-Chancen zu verbessern. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss. Dieser „Vermittlungsvorrang“ entfällt künftig. Es gibt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro und weiterhin Prämien für Abschlüsse. Die bisher bis 2024 befristete mehrjährige Förderung von Langzeitarbeitslosen für die Rückkehr in einen regulären Job („Sozialer Arbeitsmarkt“) wird entfristet.

Hinzuverdienst

Wer oberhalb der Minijob-Grenze (künftig 520 Euro) bis zu 1000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen. Wer ein Ehrenamt hat, soll von der Aufwandsentschädigung mehr behalten können.

Bürokratie

Es wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro für die Rückforderungen der Jobcenter eingeführt. Die Abmeldung beim Jobcenter für Abwesenheiten vom Wohnort soll unkomplizierter werden. Vereinfachungen gibt es auch beim Mutterschaftsgeld und für Leistungsbezieher, die eine Reha machen.  mm, afp, epd

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