Berlin – Unternehmen sollten nach Vorstellung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission nur durch die Gaspreisbremse entlastet werden, wenn sie ihre Standorte erhalten. Dafür sollten die Unternehmen eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen, so das „Handelsblatt“, dem der Abschlussbericht der Kommission in Auszügen vorliegt, der am Montag vorgestellt wird.
Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Großverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gas-Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde zu begrenzen. Etwa 25 000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die von Januar an wirksam werden soll.
Die Bedingungen für die Hilfe hat die Kommission laut „Handelsblatt“ nun ausformuliert: „Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat nachgewiesen.“ Sollte so eine Struktur nicht bestehen, schlägt die Kommission eine Ausnahme vor. Betroffene Firmen müssten dann den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Hilfe hinaus nachweisen. „Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen“, steht im Bericht.
Die Kommission einigte sich offenbar nicht darauf, die Inanspruchnahme der Gaspreisbremse an ein Verbot für Ausschüttungen von Gehaltsboni und Dividenden zu koppeln. Aus der Politik und von einigen Kommissionsmitgliedern hatte es diese Forderung gegeben. Der Beschluss für diesen Teil im Abschlussbericht fiel nicht einstimmig, berichte das „Handelsblatt“ aus Teilnehmerkreisen. dpa/afp