Wirtschaftsweise fordern höheren Spitzensteuersatz

von Redaktion

München – Sie sind eine Art Elite-Team von Ökonomen, das die Bundesregierung berät. Und einem Bericht der „SZ“ zufolge, haben die fünf sogenannten Wirtschaftsweisen in ihr diesjähriges Gutachten einige Vorschläge gepackt, die innerhalb der Ampel-Koalition für Ärger sorgen könnten.

Das beginnt schon mit der Kritik an den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung. Hilfen „wie etwa der Tankrabatt waren oft wenig zielgerichtet und kamen in großem Umfang auch den höheren Einkommensgruppen zugute“, zitiert die „SZ“ aus dem Gutachten. Die Inflation treffe aber die 20 Prozent mit niedrigsten Einkommen doppelt so stark wie die zehn Prozent Topverdiener. Auch bei der Gaspreisbremse hätten etwa Villenbesitzer einen Vorteil, weil sie für ihren hohen Verbrauch auch noch stärker entlastet würden.

Um das auszugleichen, schlagen die Wirtschaftsweisen dem Bericht zufolge „eine Teilfinanzierung durch eine zeitlich streng befristete Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder einen Energie-Solidaritätszuschlag für Besserverdienende“ vor. Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt derzeit 42 Prozent und greift ab einem Einkommen von etwas weniger als 60 000 Euro.

Der FDP dürfte dieser Vorschlag nicht gefallen. Genauso wenig, wie der Rat des Gremiums, die Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der kalten Progression aufzuschieben. „In der aktuellen Situation, in der vor allem eine Entlastung unterer Einkommensgruppen geboten erscheint und die Lage der öffentlichen Finanzen angespannt bleibt, wäre eine Verschiebung dieses Ausgleichs auf einen späteren Zeitpunkt angezeigt“, heißt es. Die sogenannte kalte Progression kann in Zeiten von Inflation dazu führen, dass Bürger trotz Lohnsteigerungen letztlich weniger Geld zur Verfügung haben, weil sie in einen höheren Steuertarif rutschen. Lindner will das mit einer Anpassung des Kinderfreibetrags, des Grundfreibetrags und der Eckpunkte für die Steuertarife verhindern.

Den Grünen dürfte hingegen sauer aufstoßen, was die Wirtschaftsweisen zum Thema Atomkraft zu sagen haben. Eine Laufzeitverlängerung über den 15. April 2023 hinaus würde zu einer Entspannung des Strommarkts beitragen, heißt es dem Bericht zufolge im Gutachten. „Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob eine Laufzeitverlängerung über den 15. April hinaus möglich ist.“ Gleichzeitig brauche es aber auch einen Abbau von Regularien – wie zum Beispiel der 10-H-Abstandsregel für Windräder in Bayern – um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.  mm

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