Nach anhaltender Kritik soll die für März geplante Wärmepreisbremse jetzt auch rückwirkend gelten. Ein Überblick, was Verbraucher jetzt erwarten können.
Wann kommen die Energiepreis-„Bremsen“?
Die Preisbremsen sollen laut den am Dienstag aus Regierungskreisen bekannt gewordenen Plänen zwar erst ab März gelten, rückwirkend sollen dann aber die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden. Die Pläne sehen ab März neue, niedrigere Abschläge vor, in denen die Preisbremsen berücksichtigt wurden. Beide Regelungen sollen bis Ende April 2024 gelten. Ein Kabinettsbeschluss wird in Kürze erwartet. Das entsprechende Gesetz muss dann noch durch Bundestag und Bundesrat, geplant ist das bis Mitte Dezember.
Wie funktioniert die Gas- und Fernwärme-Preisbremse?
Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies soll die Verbraucher dazu bringen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen. Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart – auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. „Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch“, hieß es aus der Regierung.
Was heißt das konkret in Zahlen?
Genannt wurde ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat – ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie 175 Euro mehr als bisher im Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahle sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht habe, bekomme sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – wenn sie 20 Prozent spare, bekomme sie 660 Euro zurück. Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute, hieß es aus Regierungskreisen. Er sei damit unabhängig vom Verbrauch.
Und wie funktioniert die Strompreisbremse?
Wie bei Gas und Fernwärme: 80 Prozent von Haushalten und kleineren Unternehmen werden gedeckelt, auf 40 Cent je Kilowattstunde. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken, wie es aus der Regierung hieß. Im Normalfall berechne sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbrauchte man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, falle für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden.
Was müssen Verbraucher tun, um von Bremse und Soforthilfe zu profitieren?
Laut Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW ist vorgesehen, dass die Strom- und Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Die Verrechnung sollen die Versorger übernehmen. Auch die Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen. Die Versorger errechneten die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und gäben sie an ihre Kunden weiter, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Die dafür notwendigen Finanzmittel beantrage ebenfalls der Versorger.
Wie kommen Mieter an die Entlastung, wenn der Vermieter der Vertragspartner ist?
Passen Vermieter etwa die Heizkostenvorauszahlung aufgrund der geplanten Bremse nicht an, profitieren Mieterinnen und Mieter von den Entlastungen gegebenenfalls erst mit der Nebenkostenabrechnung. Auch die Einmalzahlung dürfte laut Verbraucherzentralen erst mit der Nebenkostenabrechnung 2023 bei den Mietern ankommen. dpa