Enteignungen für Gasleitungen

Berlin – Um wichtige Bauprojekte etwa für Gasleitungen zu sichern, sollen künftig Enteignungen möglich werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Dabei geht es um „bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind“ – also im

Freitag, 12. September 2025

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