Gaspreis gesunken: Wechsel des Anbieters kann sich wieder lohnen

von Redaktion

München – Wer in den letzten Monaten eine Gaspreiserhöhung verpasst bekam, der kannte meist nur einen Weg: den in die Grundversorgung. Denn die meisten Versorger waren von dem massiven Anstieg der Großhandelspreise kalt erwischt worden und konnten keine konkurrenzfähigen Neutarife mehr anbieten. So blieben die Grundversorger mit ihrer langfristigeren Einkaufspolitik meist die günstigste Alternative.

Doch seit dem September sind die Großhandelspreise stark zurückgegangen – und die Versorger geben die Senkungen in Form von niedrigeren Tarifen für Neuabschlüsse weiter. Die Grundversorger dagegen erhöhen vielerorts ihre Preise und reagieren damit auf den Zustrom von Neukunden. Die Folge: Die Tarife von Grundversorgern und die der übrigen Anbieter gleichen sich an; vielerorts ist der Grundversorger nicht mehr am günstigsten. Ein Preisvergleich lohnt sich wieder.

Laut Lundquist Neubauer, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox, gibt es einige Gründe für die gesunkenen Großhandelspreise: das milde Herbstwetter, steigende Gasspeicherstände und die Sparanstrengungen der Bürger. Allerdings stiegen die Großhandelspreise zuletzt wieder leicht an, auch weil sich in Japan ein unerwartet kalter Winter ankündigt (wir berichteten).

„Die Versorger reagieren rasch auf solche Änderungen und passen ihre Neukundentarife an“, erklärt Neubauer. Für das kommende Jahr wagt der Experte keine Preisvorhersage – einen weiteren Schock wie im Frühherbst erwartet er aber nicht. Dennoch könne eine Preisbindung für ein Jahr, wie sie in den meisten Neuverträgen vereinbart ist, für Verbraucher sinnvoll sein, sagt Neubauer. Im Gegenzug besteht während der Laufzeit allerdings meist auch kein Kündigungsrecht. Fallen die Preise, profitiert der Kunde dann nicht sofort. Aus dem Grundversorgertarif kann man dagegen jederzeit mit zweiwöchiger Frist aussteigen.

Wer nach Ablauf der Kündigungsfrist zu einem anderen Versorger wechseln will, muss in der Regel nur einen neuen Vertrag abschließen. Die Kündigung übernimmt dann der neue Anbieter. Anders verhält es sich, wenn man umzieht oder der Versorger während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht. In diesem Fall genießen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, müssen den alten Vertrag aber selbst kündigen. Eine gekappte Gasleitung muss man in diesem Fall nicht befürchten, sondern man fällt automatisch in die Grundversorgung.  hs

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