Düsseldorf – Trennungskinder bekommen ab 2023 von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen deutlich mehr Geld. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ tritt zum 1. Januar in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt demnach um 41 Euro auf 437 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er bei 502 statt bisher 455 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 588 statt 533 Euro. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz von 564 auf 628 Euro und für ein studierendes Kind von 860 auf 930 Euro. Die Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen bis zu 1900 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst, wie das Gericht mitteilte. epd