Frankfurt – Banken dürfen keine Gebühren für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Berufung zu. Da
Dieser Artikel (ID: 1764269) ist am 15.12.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).