Berlin – Die Bundesregierung hat einen neuen Anlauf zur Digitalisierung im Energiebereich unternommen. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf sieht den flächendeckenden Einsatz intelligenter Strommessgeräten vor. Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher die so genannten Smart Meter nutzen können, betonte die Regierung. Dann sind Stromlieferanten auch verpflichtet, Verbrauchern mit Smart Metern „dynamische Stromtarife“ anzubieten.
Smart Meter machen den Verbrauch transparent und ermöglichen so Einsparungen. Sie gelten darüber hinaus als eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umstellung auf erneuerbare Energien, denn sie machen variable und flexible Tarife möglich: Bei geringer Stromnachfrage oder hoher Einspeisung sinken die Preise, bei steigendem Verbrauch oder sinkender Produktion steigen sie. Das ist wichtig, wenn ein Großteil der Energie mit Solar- und Windkraftanlagen generiert wird, deren Produktion nicht gleichmäßig und planbar ist.
„Intelligente Messsysteme sind ein wichtiger Beitrag zur Energiewende“, erklärte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Sie ermöglichten „eine sichere Steuerung des Stromnetzes, wenn im Zuge der Energiewende künftig in großem Stil Erneuerbare Energien und neue Lasten wie Elektromobilität, Wärmepumpen und Speicher in das Stromverteilnetz eingebunden werden“. Der Digitalverband Bitkom betonte den großen Nutzen der intelligenten Strommessgeräte für private Nutzer: Nur wenn man wisse, wie hoch der eigene Verbrauch ist, wo er aktuell entstehe und welche Geräte die größten Stromfresser seien, könne man effektive Maßnahmen treffen.
Bis 2030 sollen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die meisten Haushalte und Großverbraucher wie Unternehmen, Schulen und Schwimmbäder mit Smart Metern ausgestattet sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte schon im Februar 2020 den Startschuss für den flächendeckenden Einbau gegeben. Dieser „Rollout“ gehe bislang aber nicht schnell genug voran, heißt es im Gesetzentwurf – daher der „Neustart“.
Grund für die Verzögerung ist laut Wirtschaftsministerium unter anderem ein hoher Verwaltungsaufwand. Wegfallen soll nun auch die bislang geltende Regel, wonach für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei Herstellern erforderlich war. Die Regierung strebt ein Inkrafttreten des Gesetzes noch im Frühjahr 2023 an. Sie verspricht sich vom Einbau der Smart Meter auch eine bessere Datenlage über Stromerzeugung und -verbrauch.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos und Wärmepumpen erfordere eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden, und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende.“
Bei den Kosten ist vorgesehen, dass Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für ein intelligentes Messsystem zahlen sollen. Das sei in den meisten Fällen „deutlich weniger als bisher“, präzisierte das Wirtschaftsministerium. Dafür sollen die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden. afp