München – Auf Auto- oder Zugfahrten ist das Surfen im Internet über das schnelle Mobilfunknetz LTE oft nur eingeschränkt möglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Messung des bayerischen Wirtschaftsministeriums, die gestern in München veröffentlicht wurde. „Entlang der Bundesstraßen und Bahnstrecken sendet an rund 98 beziehungsweise 96 Prozent der kontrollierten Abschnitte zwar mindestens ein Betreiber mit 100 Megabit pro Sekunde“, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Dieses Zusammenrechnen nutze den Kunden aber nichts, weil kein Betreiber flächendeckend liefere „und niemand drei unterschiedliche SIM-Karten im Gerät hat“.
Aiwangers Ministerium hatte den Münchner Elektronikkonzern Rohde & Schwarz mit Kontrollmessungen an Bundesstraßen und Bahnstrecken beauftragt. In Oberbayern fiel demnach vor allem die B 23 zwischen Griesen bei Garmisch-Partenkirchen und Peiting im Landkreis Weilheim-Schongau negativ auf. Im Netz von Telefónica/O2 lag die Abdeckung an der B 23 bei 70 Prozent, im Telekom-Netz bei 75 Prozent und im Vodafone-Netz bei 76 Prozent.
Bei den Bahnstrecken schnitt die Verbindung München Ost – Freilassing schlecht ab: Die Netzabdeckung von Telefónica/O2 lag bei 62 Prozent, die von Vodafone bei 73 Prozent. Die Telekom schnitt mit 86 Prozent deutlich besser ab.
Aiwanger warf den Mobilfunkbetreibern vor, die Auflagen zur Netzabdeckung im Freistaat nicht zu erfüllen.
Eine Sprecherin von Telefónica Deutschland sagte dagegen, dass Telefónica die Auflagen der Bundesnetzagentur in allen Bundesländern erfüllt habe. Zu Aiwangers Kontrollmessungen sagte sie: „Diese Messungen sind vom 12. November bis 3. Dezember 2022 erfolgt und zeigen nicht den Status der Netzversorgung zu Ende des Jahres 2022.“
Ein Telekom-Sprecher sagte, dass man gerne mehr Masten bauen würde, oft aber Eigentumsrechte, der Denkmalschutz oder der Naturschutz dagegen sprächen. „Wenn da ein Vogel nistet, können wir nicht einfach bauen.“ Solche Fälle würde die Telekom der Bundesnetzagentur melden.
Auch Vodafone erfüllt eigenen Angaben zufolge die Vorgaben. Nur vereinzelt, „etwa in Tunneln von Bahnstrecken“, gebe es Verzögerungen.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn sagte: „Die Unternehmen haben uns zum 31.12. ihren Ausbaustand gemeldet. Wir überprüfen das jetzt, und wenn die Unternehmen etwas getan haben, was sie nicht hätten tun dürfen, sind Zwangs- und Bußgelder fällig.“ SEBASTIAN HÖLZLE