Berlin/München – Günstig Bus und Bahn fahren: Das freut Pendler und würde auch dem Klima helfen. Nun sieht es so aus, als würde auf das 9-Euro-Ticket wirklich bald ein weiteres günstiges Ticket für den Nahverkehr folgen, das Deutschland-Ticket für 49 Euro. Die Politik hat jedenfalls einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Doch einige Details sind weiter unklar. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was hat die Bundes- regierung beschlossen?
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für das Regionalisierungsgesetz auf den Weg gebracht, das die finanzielle Beteiligung des Bundes am Deutschland-Ticket regelt. Demnach will der Bund für die Jahre 2023 bis 2025 genau 1,5 Milliarden pro Jahr für das Ticket zur Verfügung stellen, weitere 1,5 Milliarden pro Jahr sollen von den Ländern kommen. Beim Verband der Verkehrsanbieter (VDV) geht man davon aus, dass die Zuschüsse ab 2025 neu verhandelt werden müssen. „Es steht nicht einschließlich 2025 im Gesetzesentwurf, sondern bis 2025“, sagt VDV-Sprecher Lars Wagner. Danach sollen die Ergebnisse ausgewertet werden und es ein neues Gesetz zur Finanzierung geben.
Wann kommt das Ticket und wie sieht es aus?
Den Regierungsplänen müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, das soll laut Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) bis März passieren. Auch die EU-Kommission muss das Vorhaben absegnen. Das Ticket selbst soll dann ab April verkauft werden und ab Mai gelten – und zwar deutschlandweit. Verkauft wird es laut Wissing digital. „Digital heißt natürlich nicht nur per Handy“, sagte der Minister am Mittwoch. Neben einer App werde es für Reisende ohne Handy eine Chipkarte geben. Das Ticket wird nur als Abo angeboten, dieses soll dann aber monatlich kündbar sein, was Kunden Flexibilität verschafft. Das Ticket ist personengebunden, kann also nicht von anderen genutzt werden. Gelten soll es im öffentlichen Nahverkehr und im Regionalverkehr, aber nicht in Fernzügen oder Fernbussen.
Wird der ÖPNV durch die Zuschüsse verbessert?
Dafür wird das Geld vermutlich nicht reichen. „Der Zuschuss deckt nur die Verluste, die durch das Ticket entstehen“, sagt Lars Wagner vom VDV. „Damit sind weder zusätzlichen Fahrzeuge noch der Ausbau des ÖPNV finanziert.“ Immerhin wollen Bund und Länder im ersten Jahr alle Mehrkosten übernehmen, die durch das Ticket entstehen und über 1,5 Milliarden Euro hinausgehen. Ob das auch 2024 und später so gehandhabt wird oder ob die Verkehrsbetriebe dann auf eventuellen Verlusten sitzen bleiben, ist bisher unklar.
Wird das Ticket dauerhaft nur 49 Euro kosten?
Verkehrsminister Wissing betont, die 49 Euro seien nur „ein Einführungspreis“. Auch die Verkehrsbetriebe sehen das so. „Künftige Preisanpassungen können wir als Verkehrsbetriebe noch nicht gesichert abschätzen“, sagt Maximilian Kaltner von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Ob die Preise steigen, hänge unter anderem davon ab, wie viele Tickets verkauft werden und wohin sich die Zuschüsse von Bund und Ländern entwickeln. Nach 2025 sei nicht einmal klar, wie die Einnahmen aus dem Ticketverkauf verteilt würden, so die MVG. „Wir wissen noch nicht, welcher Betrag uns dann aus dem Deutschland-Ticket zustehen wird“, so Kaltner. Weitre Unsicherheitsfaktoren sind Energiepreise sowie Personalkosten. Das alles sei „unternehmerisch kaum planbar“, bestätigt auch Lars Wagner vom DVD. Bis Ende 2023 erwartet er aber keine Preiserhöhungen.
Lohnt sich der Kauf für Verbraucher und Pendler?
Das hängt davon ab, wo man wohnt und wie oft man Bus und Bahn nutzt. In den allermeisten Fällen fährt man mit dem Ticket aber günstiger als bisher, gerade für Pendler aus dem Umland sinken die Preise für den ÖPNV teils stark. Beispiel München: Wer in Freising wohnt, zahlt derzeit für eine Monatskarte in die Stadt 185 Euro, ab Dachau sind es 101, ab Fürstenfeldbruck 126 und ab Holzkirchen 157 Euro. In Zukunft gilt überall der Pauschalpreis von 49 Euro. Die Monatskarte für die Stammstrecke zwischen Pasing und Ostbahnhof wird damit immerhin um sieben Euro billiger.
Soll es die Karte auch als Jobticket geben?
Ja, laut Medienberichten womöglich mit fünf Prozent Rabatt, sofern der Arbeitgeber ein Viertel des Ticketpreises übernimmt. Wer das Jobticket bekommt, könne sogar weiter die Pendlerpauschale kassieren, erklärt Steuerexperte Michael Reitsam von der Hochschule München. Allerdings müsse der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag entweder auf die Pendlerpauschale angerechnet oder das Ticket mit 25 Prozent Pauschal versteuert werden. Unter dem Strich fahre man mit dem Jobticket trotzdem günstig, so Reitsam.