Zustimmung Pflicht

Karlsruhe – Wohnungseigentümer sollten besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne vorher die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt zu haben. Es um ein Doppelhaus, also nur um eine Zweiergemeinschaft. Der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hat ohne Abspra

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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