Karlsruhe – Wohnungseigentümer sollten besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne vorher die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt zu haben. Es um ein Doppelhaus, also nur um eine Zweiergemeinschaft. Der Garten gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die eine Seite hat ohne Abspra
Dieser Artikel (ID: 1805139) ist am 25.02.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).