Jetzt greifen die Energiepreis-Bremsen

von Redaktion

Berlin – Ab Mittwoch greifen die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, und zwar rückwirkend. Private Haushalte und kleine Unternehmen zahlen damit für einen Großteil ihres Verbrauchs in diesem Jahr nur den vom Staat festgesetzten Preis. Die Umsetzung verzögert sich gerade. Die Energieversorger versichern aber, dass Kunden früher oder später zu ihrem Recht kommen.

Welcher Verbrauch gilt als Vergleichswert?

Die Preisgrenzen gelten für 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres. Bei Strom wird in der Regel das Jahr 2022 als Vergleich herangezogen, bei Gas und Fernwärme der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2022 abgerechnet wurde, also meist der Verbrauch aus dem Jahr 2021.

Bei welcher Höhe liegen die Preisdeckel?

Für Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent. Abgerechnet wird über die Energieversorger. Sie müssen die Rabatte automatisch weitergeben, Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung. Der jährliche Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch und verändert sich durch die Preisbremsen nicht. Laut den Vergleichsportalen Verivox und Check24 gibt es nach der Preisexplosion im vergangenen Jahr nun wieder Angebote für Strom- oder Gas-Neukunden zu Preisen, die unter den Preisdeckeln liegen.

Gibt es auch dieses Jahr Prämien für Neukunden?

Ja, die Höhe ist laut dem Portal Finanztip aber begrenzt. Eine Wechselprämie für Neuverträge darf 2023 höchstens 50 Euro betragen, eine Prämie für eine Energieeinsparung oder eine verbesserte Energieeffizienz kann auch bis zu 100 Euro hoch sein.

Was gilt bei einem Umzug oder Vertragswechsel?

Der Netzbetreiber kennt den Gas- oder Stromverbrauch des Vormieters oder vorherigen Besitzers der Wohnung oder des Hauses. Dieser Verbrauch wird in der Regel als Referenzwert zugrunde gelegt. Beim Anbieterwechsel muss ein Kunde dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorlegen, der neue Lieferant gibt dann die Entlastung weiter. Bei Neubezug einer Wohnung, Neueinbau einer Heizung oder eines Stromzählers gilt ein „typischer Jahresverbrauch“ bei vergleichbaren Immobilien.

Was ist mit neuen E-Autos oder Wärmepumpen?

Der Versorger passt den Vergleichsverbrauch beim Kauf eines E-Autos oder einer Wärmepumpe nach oben an. Damit steigt automatisch auch die Strommenge, für die die Preisbremse gilt.

Wann werde ich von meinem Versorger informiert?

Die Energieversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden bis spätestens 1. März über die Folgen der Preisbremsen informieren, per Brief, Mail oder im Kundenportal. Manche Unternehmen schaffen das aber nicht rechtzeitig. Der Branchenverband BDEW betont, die Übertragung der Preisbremsen auf die Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas hätten zu einem komplexen Programmieraufwand geführt. Es könne daher zu Verzögerungen oder zu Fehlern kommen.

Wer überprüft die Energiepreis-Bremsen?

Verbraucherschützer raten, auf jeden Fall zu prüfen, ob der Versorger die Preisbremse korrekt einhält. Das Unternehmen muss angeben, welchen Jahresverbrauch es als Vergleichswert zugrunde legt und für wie viele Kilowattstunden der staatlich festgelegte Preis damit gilt. Der BDEW bietet dafür einen interaktiven Rechner. Für Energieversorger ergebe sich durch die Preisbremse ein „Anreiz, Preise stärker als nötig nach oben zu schrauben“, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagt. Seine Behörde hat daher eine Abteilung zur Missbrauchskontrolle aufgebaut. Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssten erstattet werden.

Wie lange gelten die Preisbremsen?

Die Preisbremsen wirken bis Ende 2023. Sie können bis Ende April 2024 verlängert werden. Wenn nicht, dann „kostet jede verbrauchte Kilowattstunde im kommenden Jahr wieder den regulären Vertragspreis. Auch deshalb wird es für Verbraucher in diesem Jahr wichtig, einen möglichst günstigen Tarif zu wählen“, rät das Portal Verivox.

Und wenn ich mit Heizöl, Briketts oder Pellets heize?

Wer von den Preissteigerungen für diese Brennstoffe 2022 besonders betroffen war, der soll rückwirkend Hilfe vom Staat bekommen. Dafür wurde ein Härtefallfonds beschlossen. Geld soll bekommen, wer von Januar bis 1. Dezember doppelt so viel zahlen musste wie im Vorjahr. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Noch ist aber unklar, ab wann Betroffene ihn stellen können und wo sie ihn einreichen müssen. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder.

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