P&R-Anleger können aufatmen

von Redaktion

THOMAS MAGENHEIM-HÖRMANN

München – Als die Containerfirma P&R aus Grünwald (Lkr. München) 2018 in Insolvenz ging, war es mit 54 000 Anlegern und 3,5 Milliarden Euro Schaden die größte Anlegerpleite der Republik. Rund 125 000 Anleger waren in den vier Jahren davor ausgestiegen und mit dem Schrecken davongekommen. Dachten sie zumindest. Dann hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé 2019 begonnen, Rückforderungen an diese Anleger zu stellen, was theoretisch vier Jahre rückwirkend zur Ausschüttung einer Pleitefirma möglich ist.

Die hatte im Fall von P&R auf Betrug basiert. Wirklich erwirtschaftet worden sei das Geld niemals, lautete Jaffés Begründung verkürzt. Dessen Vorgehen war rechtlich aber umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz geurteilt (Aktenzeichen IX ZR 17/22), dass es keine Rückforderungen gibt.

Die mit solchen Forderungen bedrohten Anleger können nun endgültig aufatmen. Formal ging es um einen sogenannten Zurückweisungsbeschluss. Das Karlsruher Oberlandesgericht hatte zuvor schon geurteilt, dass Jaffé auch in diesem speziellen Fall einer Kriminalinsolvenz keine Rückforderungen geltend machen dürfe, und eine Revision nicht zugelassen. Gegen diesen Ausschluss hatte Jaffé geklagt und ist nun am BGH gescheitert.

Es war nicht die einzige derartige Beschwerde des Insolvenzverwalters im P&R-Komplex. Insgesamt hatte er sechs Musterklagen erhoben, die allesamt beim BGH enden. In der ersten davon gab es nun ein Urteil, was ein deutlicher Fingerzeig auch für die anderen Fälle ist. „Es kann davon ausgegangen werden, dass auch die anderen anhängigen Verfahren entsprechend entschieden werden“, sagt Anlegeranwalt Peter Mattil. Allein er vertritt rund 10 000 P&R-Gläubiger. Rückzahlungen auf von P&R in den Jahren vor der Pleite geleistete Auszahlungen auf Mieten und Rückkäufe der als Anlagevehikel angebotenen Schiffscontainer seien nun nicht mehr zu befürchten. Das Urteil des Karlsruher Oberlandesgerichts werde nun rechtskräftig, erklärt auch Anlegerschützer Stefan Loipfinger. Das habe Rückzahlungspflichten früherer P&R-Anleger verneint.

Jaffé wiederum war zu den Klagen durch sein Amt verpflichtet. Als Insolvenzverwalter ist er gezwungen, die Insolvenzmasse so weit wie möglich zu mehren. Rückzahlungen von P&R-Anlegern wären ein Mittel dazu gewesen.

Jaffé hatte Summen von pro Person zwischen 9000 und 30 000 Euro gefordert. Betroffene wären dann ihrerseits zu Gläubigern im Insolvenzverfahren geworden. Die Gelder wären also im Endeffekt stärker umverteilt und auf einen größeren Kreis Geschädigter verteilt worden. Das jetzige BGH-Urteil bezeichnete Jaffé als höchstinstanzliche Klärung einer Rechtsfrage, die über den P&R-Fall hinausgeht und grundsätzliche Auswirkung für vergleichbare Pleiten habe. Es gebe Insolvenzverwaltern und Gerichten nun eine Leitlinie an die Hand. Zuvor hatten diverse Oberlandesgerichte bundesweit in der Rückzahlungsfrage völlig unterschiedlich geurteilt und wie Gerichte in Stuttgart, München oder Hamm zum Teil auch Jaffé Recht gegeben. Auch mehrere Rechtsgutachten waren zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Nun herrscht erstmals Klarheit.

Insolvenzverwalter musste für die Gläubiger klagen

Anleger sollten 9000 bis 30 000 Euro zahlen

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