Stuttgart – Die Anteilseigner der VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) haben schlechte Karten, im Zuge des Dieselskandals Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies geht aus einem Musterentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. An ihm müssen sich die Landgerichte nun orientieren. Im Grunde ging es um Vorwürfe gegen den Volkswagen-Großaktionär, zu spät über den Abgasskandal und seine Aufdeckung durch die US-Behörden 2014 und 2015 informiert zu haben.
Zur damaligen Zeit war VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der PSE und Hans Dieter Pötsch Finanzvorstand bei beiden Unternehmen. Für die Pflicht zur Veröffentlichung einer Börsenmitteilung reiche nicht aus, wenn die Doppelvorstandsmitglieder von dem Skandal nur wussten, weil sie in ihrer Funktion als VW-Vorstände informiert gewesen seien, urteilte das Oberlandesgericht. Denn in diesem Fall seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Doppelvorstandsmitglieder hätten die Informationen nur weitergeben dürfen, wenn sie von der Verschwiegenheitspflicht befreit worden wären. Die PSE hielt die Klagen von Anfang an für unbegründet. Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer.