Bayern: Ausnahmen bei Corona-Rückzahlungen

München – Unternehmer und Selbstständige in Bayern müssen künftig nicht mehr ausnahmslos zu viel erhaltene Corona-Hilfen zurückzahlen. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in Schwierigkeiten gerat

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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