Bayern: Ausnahmen bei Corona-Rückzahlungen

von Redaktion

München – Unternehmer und Selbstständige in Bayern müssen künftig nicht mehr ausnahmslos zu viel erhaltene Corona-Hilfen zurückzahlen. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in Schwierigkeiten geraten. Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Solo-Selbstständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Soforthilfen überfordert“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Ob eine Rückzahlung erfolgen muss, hängt den Angaben zufolge von den Einnahmen nach Steuern ab und der Frage, ob die Rückzahlung die Existenz des Unternehmens oder des Selbstständigen gefährdet. „Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 beziehungsweise ansonsten 30 000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen“, betonte Aiwanger.

Schon bisher gab es für Empfänger von Corona-Hilfsgeldern die Möglichkeit, diese per Ratenzahlungen zurückzuzahlen, sollte eine fristgerechte Rückerstattung bis 30. Juni nicht möglich sein. Bis zu 24 Monate Ratenzahlung seien möglich, im Einzelfall auch länger, Anträge könnten spätestens ab 1. Juni online beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Erlass oder Ratenzahlungen bestehe nicht.

Nachdem es „etliche Diskussionen bei Rückforderungen“ gegeben habe, solle nun etwa kleinen Betrieben mit wenig Beschäftigten eine Erleichterung verschafft werden, sagte auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

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