Dieselprozess: Stadler kündigt Geständnis an

von Redaktion

VON THOMAS MAGENHEIM-HÖRMANN

München – Richter Stefan Weickert will es endlich wissen. Im Audi-Betrugsprozess um illegale Abschaltvorrichtungen bei der Diesel-Abgasbehandlung fehlt nur noch ein Geständnis des prominentesten Angeklagten Rupert Stadler. Gibt er zu, in seiner früheren Funktion als Audi-Chef keinen Verkaufsstopp für Autos mit Betrugssoftware verhängt zu haben, obwohl er davon wusste, sagt ihm Weickert eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren zu, zu der noch 1,1 Millionen Euro Geldauflage kommen. Ins Gefängnis müsste er aber dann nicht. „Herr Stadler stimmt zu“, erklärt Strafverteidiger Thilo Pfordte am Landgericht München im Namen seines Mandanten zum Vorschlag des Gerichts. Das Geständnis selbst gebe es aber erst am 16. Mai, wobei offen ist, ob Stadler selbst spricht oder es Pfordte überlässt.

Damit neigt sich ein sich seit zweieinhalb Jahren dahinschleppender Mammutprozess seinem Ende zu. Es wäre der erste Strafprozess im VW-Dieselskandal, in dem ein Urteil gegen Topmanager gesprochen wird. Es ist auch das erste Mal, dass Vertreter dieser Riege gestehen, von den illegalen Machenschaften gewusst oder daran sogar beteiligt gewesen zu sein.

Schon gestanden haben im Münchner Prozess der Audi-Ingenieur Giovanni P. und der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz. Der 64-Jährige hat gestanden, die Entwicklung der bei Audi erfundenen und auch in Modelle der Konzernmarken VW und Porsche verbauten Betrugssoftware „veranlasst“ zu haben. Für jemanden, der anfangs von nichts gewusst haben wollte, ist das bemerkenswert.

Dagegen müsste Stadler ein Geständnis vergleichsweise leicht über die Lippen kommen. Denn ihm wird „nur“ vorgeworfen, nichts dagegen unternommen zu haben, dass Diesel-Autos mit Betrugssoftware weiterhin verkauft wurden, nachdem der Skandal publik geworden war. Über 434 000 Audis seien das ab dem Zeitpunkt gewesen, wo der 60-Jährige nachweisbar von den Abschaltvorrichtung wusste, sagt die Anklage. Betrug durch Unterlassung, muss der frühere Audi-Chef damit gestehen.

Aber er ziert sich seit Wochen, mutmaßlich weil ein Geständnis einen zivilrechtlichen Haken haben könnte und deshalb im Wortlaut genau formuliert werden muss. „Hier wird dreidimensionales Schach gespielt“, erklärt ein juristisch bewanderter Prozessbeobachter. Im laufenden Strafprozess käme Stadler beim verlangten Geständnis zwar glimpflich davon. Aber wenn er allzu offensiv gesteht, dafür verantwortlich zu sein, dass hunderttausende Autos mit Betrugssoftware in Kenntnis dieses Umstands verkauft wurden, könne das die Tür zu neuen Schadenersatzklagen öffnen. Um welche Summen es hier potenziell geht, hat ein vom Gericht bestellter Gutachter ermittelt. Fünf Prozent Wertminderung seien pro Fahrzeug anzurechnen, erklärte dieser. Der Prozentsatz enthalte bereits einen Sicherheitsabschlag. Denn lege man schon abgeschlossene Zivilprozesse zugrunde, hätten Gerichte bisher stets auf eine Wertminderung zwischen 15 und 30 Prozent erkannt. Folgt das Gericht dieser Berechnung, geht es bei über 400 000 Audis um eine strafrechtlich relevante Schadenshöhe von mehreren hundert Millionen Euro. Das daraus ableitbare Drohpotenzial für eventuelle zivile Schadenersatzforderungen an die Adresse Stadlers liegt in einer Dimension, die auch vermögende Ex-Manager zweimal überlegen lässt, wie man ein Geständnis genau formuliert. Andererseits darf es auch nicht so verdruckst sein, dass Staatsanwaltschaft und Gericht es nicht als Geständnis anerkennen. Er erwarte ein „voll umfängliches Geständnis“, stellte Weickert klar.

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