Berlin – Das geplante Gesetz für den Einbau klimafreundlicher Heizungen ist am Freitag auch im Bundesrat kontrovers diskutiert worden. Mehrheitlich beschlossen die Länder zahlreiche Änderungswünsche, bei denen es überwiegend um Detailfragen ging. Im Grundsatz stieß die angestrebte Wärmewende im Gebäudebereich mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Bundesrat aber auf Zustimmung.
Was geplant ist
Um die Klimaziele zu erreichen, sollen vom kommenden Jahr an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien laufen. Habecks Entwurf für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Bundeskabinett am 19. April beschlossen. Im Fokus stand der Einbau von Wärmepumpen. Nach der FDP will aber inzwischen auch die SPD einen breiten Mix an Technologien zulassen. Der Bundesrat fordert unter anderem, dass der Einbau von Pellets- und Biogasheizungen nicht gesetzlich eingeschränkt wird.
Der Zeitplan
Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll das Gesetz am 25. Mai in den Bundestag eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni, verabschiedet werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll es den Bundesrat passieren und Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Zweifel
Angesichts vieler offener Fragen gibt es aber Zweifel an der Umsetzbarkeit. Niedersachsen und Bremen hatten die weitestgehende Verschiebung der Heizungspläne um bis zu drei Jahre gefordert. Der Bundesrat hat die Forderung nicht übernommen, verlangt aber, den Zeitplan zu strecken. Habeck hat signalisiert, er sei pragmatisch, wenn es um geringfügige Verschiebungen gehe, will das Gesetz aber bis zum Sommer abschließen. Die Fraktionsspitzen der SPD und der FDP halten es für denkbar, dass das Gesetz später oder schrittweise in Kraft tritt.
„Es gibt Millionen Menschen, die echt Angst haben“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Von „viel Unsicherheit“ in der Bevölkerung sprach auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) regte an, die angestrebte Emissionssenkung möglicherweise besser über die auf EU-Ebene geplante CO2-Bepreisung zu erreichen.
Die Förderung
Wie genau die flankierende staatliche Förderung ausfallen wird, ist noch offen. Das vom Kabinett gebilligte Förderkonzept von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sieht vor, dass die Kosten für eine klimafreundliche Heizung grundsätzlich zu 30 Prozent vom Staat gefördert werden. Außerdem gibt es verschiedene Zuschläge: Klimabonus I, II und III. Sie werden an ärmere Haushalte gezahlt und an Haushalte, die eine klimafreundliche Heizung anschaffen wollen, obwohl sie dazu nicht oder noch nicht verpflichtet sind.
Die Grünen und die SPD wollen die Fördersummen stärker am Einkommen ausrichten. Nach den Vorstellungen der grünen Fraktionsspitze sollen Menschen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 20 000 Euro im Jahr maximal 80 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von 60 000 Euro würden aber auch noch zu 40 Prozent gefördert. Gegenwärtig wird der Heizungsaustausch je nach Technologie mit zehn bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst.
Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner (FDP) hatte vorgeschlagen, die Förderung an der Klimaschädlichkeit der alten Heizung auszurichten. Als Finanzminister weist Lindner außerdem darauf hin, dass die Mittel begrenzt sind.
Der Mieterschutz
Zum Mieterschutz gibt es ebenfalls über den Gesetzentwurf hinausreichende Forderungen. Grüne und SPD wollen, dass die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter von acht auf vier Prozent pro Jahr halbiert und von drei Euro auf 1,50 Euro pro Quadratmeter gesenkt wird.
Änderungswünsche
Die Länder hatten in fünf Ausschüssen des Bundesrats ihre teils gegensätzlichen Empfehlungen diskutiert. Die geplanten Ausnahmen für über 80-Jährige wollen sie durch eine Härtefallklausel ersetzen oder die Altersschwelle senken. Der Bundestag kann die Änderungswünsche aufgreifen.
Die Verteidigung
Für die Bundesregierung warben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für den Gesetzentwurf, zeigten sich aber auch offen für Nachbesserungen. Habeck wies darauf hin, dass eine Wärmepumpe sich schon ohne staatliche Förderung in der Regel im Laufe ihrer Betriebsdauer rentiere, mit Förderung entsprechend schneller. Hingegen handelten Menschen „unökonomisch“, die sich jetzt noch schnell neue Öl- oder Gasheizungen einbauen lassen.
Geywitz wies auch darauf hin, dass ein Austausch der Heizung für die Betroffenen in den meisten Fällen deutlich günstiger sei als aufwendige energetische Sanierungen der Häuser. „Nichtstun ist auch keine Option“ verwies sie zudem auf die Notwendigkeit zum Erreichen der Klimaziele.