Airline muss nicht für Corona-Rückholflug zahlen
Luxemburg – Reisende, die während der Corona-Pandemie im Zuge einer staatlichen Rückholaktion wieder nach Hause gekommen sind, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist dafür nicht verantwortlich, wie der Europäische G