Heizungstausch: Regeln für die Förderung

von Redaktion

Berlin – Die geplanten neuen Regeln für die staatliche Förderung beim Austausch alter Heizungen sehen eine maximale Fördersumme von 21 000 Euro für ein Einfamilienhaus vor. Das geht aus einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen hervor, der am Freitag zusammen mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag verabschiedet werden soll. Präzisiert wird darin außerdem, dass neue Gasheizungen nicht staatlich gefördert werden sollen.

„Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus“, heißt es in dem Papier. Der maximale Fördersatz liegt zugleich bei 70 Prozent – es bleiben also staatliche Zuschüsse in Höhe von maximal 21 000 Euro. „Bei Mehrparteienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30 000 Euro für die erste Wohneinheit“, heißt es in dem Papier weiter. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können je 10 000 Euro anteilig gefördert werden, ab der siebten Wohneinheit noch 3000 Euro. „Diese Regelung ist auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften entsprechend anzuwenden.“

Grundsätzlich sollen Hausbesitzer beim Umrüsten auf eine klimafreundlichere Heizung mit 30 Prozent der Kosten unterstützt werden. Dazu kommt ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent für „selbstnutzende Wohneigentümer“, der sich ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert.

Wer im Eigenheim wohnt und über weniger als 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen verfügt, soll außerdem weitere 30 Prozent Förderung erhalten können. Die drei Förderkomponenten können kombiniert werden, sind zusammengenommen aber bei 70 Prozent sowie der genannten maximalen Fördersumme gedeckelt. Hintergedanke der Deckelung ist offenbar, dass ein Preiswucher bei neuen Heizungen verhindert werden soll.

Das GEG sieht im Grundsatz vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für die meisten Gebäude gelten die neuen Regeln aber erst in einigen Jahren, zudem gibt es teils lange Austauschfristen und Ausnahmeregelungen insbesondere für Gasheizungen, wenn diese in der Zukunft auf Wasserstoff umgerüstet werden können.  afp

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