Wiesbaden – In Deutschland wurde im Jahr 2022 deutlich weniger steuerpflichtig vererbt und verschenkt. Im Vergleich zum Rekordjahr 2021 sank der Wert steuerlich berücksichtigter Erbschaften und Schenkungen um 14 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Insgesamt veranlagten die Finanzbehörden demnach 101,4 Milliarden Euro an geerbtem und geschenktem Vermögen.
Nach Angaben der Bundesstatistiker sank das geschenkte Vermögen um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro. Grund war demnach vor allem der Rückgang des verschenkten Betriebsvermögens. Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde 2022 ein Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Nach vier Jahren des Anstiegs sank das vererbte Vermögen demnach um 5,8 Prozent. Geerbt wurde vor allem sogenanntes übriges Vermögen mit 29,6 Milliarden Euro – darunter zählen etwa Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine. Der Wert sank 2022 um etwa 14,3 Prozent.
An Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden 2022 insgesamt 11,4 Milliarden Euro fällig (siehe Grafik) – plus 2,6 Prozent. Auf die Erbschaften von rund 59,7 Milliarden Euro fielen Erbschaftssteuer von 8,1 Milliarden Euro an, womit erstmals seit 2017 ein Rückgang (9,9 Prozent) verzeichnet wurde. Die Schenkungsteuer stieg zum vierten Mal in Folge. Sie kam auf 3,3 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 56,7 Prozent entspricht. Für die Veranlagung werden unterschiedliche Steuersätze genutzt, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs unterschiedlich wirken. Zudem fielen Steuerbegünstigungen im Jahr 2022 niedriger aus.