Berlin – Ein finanzieller Vorteil, der bei Bürgern die Akzeptanz von Windrädern steigert: Mehrere Bundesländer arbeiten derzeit an Gesetzen, die die Betreiber von Windkraftanlagen verpflichten, Kommunen und Bürger an ihren Gewinnen zu beteiligen. Den Weg dafür geebnet hat das Bundesverfassungsgericht. Es urteilte 2022 im Fall von Mecklenburg-Vorpommern, dass eine „Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig“ ist.
Deshalb waren Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auch die ersten mit Beteiligungsregelungen. Jetzt wollen Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen, allerdings mit unterschiedlichen Modellen. Bremen prüft derzeit noch Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung, ebenso Rheinland-Pfalz. Andere wie Sachsen, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein pochen hingegen zunächst auf eine einheitliche Bundesregelung. Schleswig-Holstein vertritt wie Baden-Württemberg die Auffassung, dass Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur freiwilligen Beteiligung von Kommunen ausreichend sind. Bayern und Sachsen wollen, sollte der Bund nicht agieren, eigene Regelungen treffen. Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) sagte, statt der freiwilligen wolle er eine verbindliche Beteiligung von Kommunen an den Winderlösen. „Dreht sich das Windrad oder scheint die Sonne, kommt Geld rein für die neuen Fenster in der Kita, für die Freiwillige Feuerwehr, für das Vereinsleben im Ort.“
Doch was planen die Länder? In Thüringen wird im Landtag ein Gesetz beraten, das Kommunen konkrete Einnahmen verspricht, aber auch Modelle mit günstigen Stromlieferungen zulässt. Die vorgesehene Standardregelung ist, dass Kommunen in einem Radius von 2500 Metern um neue Windräder jeweils 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten, Bürger 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Gibt es keine Einigung mit den Betreibern, würde eine Art Strafzahlung von 0,5 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen fällig. Ein ähnliches Gesetz hat Niedersachsens Regierung laut Ministerium im Mai 2023 beschlossen – noch ist es nicht im Landtag. Und die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will: Wer ein Windrad neu bauen oder modernisieren will, soll dazu verpflichtet werden, eine Gesellschaft zu gründen und Anteile in Höhe von mindestens 20 Prozent an Bürger sowie Kommunen anzubieten. Auch hier sind regional günstigere Stromtarife eine Option. Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) will 2023 ebenfalls ein Beteiligungsgesetz durch den Landtag bekommen. Für Gemeinden seien beim Bau neuer und modernisierter Anlagen jeweils bis zu 30 000 Euro drin.
Beim Vorreiter Mecklenburg-Vorpommern sind Investoren seit 2016 gesetzlich verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land Anwohnern und Kommunen eine Projektbeteiligung von mindestens 20 Prozent anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Wirkung blieb indes überschaubar. Es gab laut Wirtschaftsministerium bisher kaum Privatanleger, auch viele Kommunen ließen sich Zeit. In Brandenburg beschloss der Landtag 2019, dass die Betreiber neuer Windkraftanlagen 10 000 Euro Sonderabgabe im Jahr an die Gemeinden zahlen müssen.