BGH: Corona-Verbot war rechtens

von Redaktion

Karlsruhe – Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers ab. Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des Corona-Lockdowns im Jahr 2020 zwischen März und Juli fünf Auftritte geplatzt waren. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er im Anschluss an die Verhandlung an.  dpa

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