Muss ein Notar mit 70 in Ruhestand?
Bundesgerichtshof verhandelt über Altersgrenze – Jurist will weiterarbeiten
Karlsruhe – Das Thema Fachkräftemangel ist am Bundesgerichtshof angekommen: Der Notarsenat verhandelte in Karlsruhe über die Altersgrenze für Notare. Derzeit scheidet ein Notar automatisch aus dem Amt, wenn er 70 Jahre alt geworden ist (Az. NotZ (Brfg) 4/22).
Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfale