Berlin – Die Bundesregierung hat einen wichtigen Baustein zum umstrittenen Heizungsgesetz gelegt: Das Kabinett stimmte am Mittwoch für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung, die wiederum an das Gebäudeenergiegesetz geknüpft ist. Bürger sowie Gewerbetreibende sollen so Gewissheit über die künftige Wärmeversorgung vor Ort erlangen und darüber, ob sie ihre Heizung anpassen müssen.
Das Gesetz stammt aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet. „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist“, sagte Geywitz zu dem Entwurf. „Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird.“ Auf all das gebe es künftig Antworten.
Die Wärmeplanung soll mit dem Gesetz flächendeckend für alle Bundesländer Pflicht werden: Großstädte ab 100 000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten, kleine benachbarte Gemeindegebiete dürfen dabei zusammenarbeiten. Die Fristen für die Wärmeplanung wurden an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Beide Gesetze zum klimafreundlichen Heizen sind eng aneinander gekoppelt. Festgeschrieben ist dabei auch das Ziel, dass der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme 2030 im bundesweiten Mittel 50 Prozent betragen soll. Bis 2045 soll dann Klimaneutralität erreicht sein.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgaben gelten ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst ihre Wärmepläne vorlegen.