München – Die auf Mindestlohn-Niveau beschäftigten Pflegekräfte sollen ab kommendem Jahr deutlich mehr Geld bekommen. Der Pflege-Mindestlohn soll zum 1. Februar 2024 um bis zu 14 Prozent steigen: Auf eine entsprechende Empfehlung einigte sich die Pflegekommission einstimmig, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit mitteilten. Die Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege steigen dann – je nach Qualifizierungsgrad – auf 16,10 Euro bis 20,50 Euro pro Stunde.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung. „Die Pflegerinnen und Pfleger müssen anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel“,sagte Heil. Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Pflegebetrieben – nicht hingegen für private Haushalte als Arbeitgeber: Hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Die Pflege-Mindestlöhne liegen deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12 Euro und soll 2024 auf 12,41 Euro steigen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Anhebung als „wichtigen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte“. Sie sei „ein Zeichen der Anerkennung dafür, was Pflegende täglich leisten“.
Zudem sprach sich die paritätisch besetzte Pflegekommission dafür aus, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr – bei einer Fünf-Tage-Woche – bekommen. Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 haben.
Die Pflege-Arbeitgeber befürchten durch die empfohlene Tarifanhebung hohe finanzielle Belastungen. Die Erhöhung stelle „das Äußerste des Leistbaren dar“, erklärte der Vorsitzende des Pflege-Arbeitgeberverbands (bpa), Rainer Brüderle. afp