Frankfurt/Köln – Die Schlüsselfigur im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal, Hanno Berger, will eine jahrelange Haftstrafe wegen Verfahrensfehlern abwenden. Sein Anwalt Jürgen Graf setzt in der am Bundesgerichtshof (BGH) beantragten Revision darauf, dass die Schuldsprüche von deutschen Gerichten gegen Berger unvereinbar sind mit dem Schweizer Auslieferungsbescheid von 2021. Ist das der Fall, würden die Urteile der Landgerichte Bonn und Wiesbaden wegfallen und Berger könnte ausreisen, sagte Graf. Neben diesem Auslieferungsaspekt führt der Verteidiger noch andere inhaltliche Punkte ins Feld, um vor dem BGH erfolgreich zu sein. Berger ist der prominenteste Kopf im Skandal um Steuerhinterziehung mit Cum-ex-Aktiendeals.