Erleichterungen für Balkon-Kraftwerke

von Redaktion

Berlin – Die Bundesregierung will es Menschen ohne eigenes Haus leichter machen, eine kleine Solaranlage auf dem heimischen Balkon anzubringen. Dafür hat das Kabinett Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf vorsieht, hätten Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig. Das Vorhaben fügt sich ein in ein Bündel von Reformen, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Photovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will. Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll. Danach sollen diese den Netzbetreiber künftig nicht mehr über ihre neue Anlage informieren müssen. Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.

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