München – Viele Auto- und Motorradfahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Manche Jahrgänge waren schon früher dran, andere haben noch Zeit. Wer wann tauschen muss, hängt aber nicht immer vom Geburtsjahr ab. Auch das Ausstellungsjahr des Dokuments spielt eine Rolle. Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.
. Das neue Dokument ist nur noch für 15 Jahre gültig. Danach wird wieder ein neues fällig. Diese Beschränkung gilt bereits für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Scheine.
. Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert – ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen. . Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum (siehe Tabelle) richten.
Eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Für den Umtausch wendet man sich an die zuständige Führerscheinstelle. In manchen Kommunen ist der Antrag oder die Vergabe des Termins auch online machbar. Auch ein Direktversand des neuen Dokuments aus der Bundesdruckerei ist oft möglich. Dazu die Führerscheinstelle fragen. Man braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, das bisherige Führerscheindokument, ein biometrisches Passfoto und rund 25 Euro für die Gebühr. Eine sogenannte Karteikartenabschrift ist nötig bei allen, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde. Die ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. Sie lässt sich meist postalisch, telefonisch oder online anfordern. PETER LÖSCHINGER