Militär-Auftrag ohne Ausschreibung rechtens

München – Ein Elektronikunternehmen aus München durfte ohne vorheriges Vergabeverfahren mit der Lieferung digitaler Funkgeräte an die Bundeswehr beauftragt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Es wies die Beschwerde eines Rüstungskonzerns unter Verweis auf ein Fristversäumnis al

Dienstag, 11. November 2025

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