München – Ein Elektronikunternehmen aus München durfte ohne vorheriges Vergabeverfahren mit der Lieferung digitaler Funkgeräte an die Bundeswehr beauftragt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Es wies die Beschwerde eines Rüstungskonzerns unter Verweis auf ein Fristversäumnis al
Dieser Artikel (ID: 1968332) ist am 02.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).