IN KÜRZE

Gericht maßregelt Wunderbraeu GLS Bank boykottiert Ex-Twitter

von Redaktion

Die Firma Wunderdrinks darf ihr „Wunderbraeu“ weder als Münchner Bier noch als klimaneutral bewerben. Mit diesem Urteil hat das Landgericht München am Freitag der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Bezeichnung „Wunderbraeu“ zusammen mit der auf der Bierflasche angegebenen Münchner Adresse Hopfenstraße 8 sei eine Herkunftstäuschung, entschied die Kammer. Wunderdrinks lässt das Bier andernorts herstellen.

Die GLS Bank hat ihren Account beim Netzwerk X (ehemals Twitter) stillgelegt. Der Stil in dem von Elon Musk aufgekauften Netzwerk sei „mit den Werten der sozial-ökologischen Bank nicht mehr vereinbar“, teilte das Unternehmen am Freitag in Bochum mit. „Desinformation, menschen- und demokratiefeindliche Inhalte, Verleumdung und Tatsachenverdrehungen haben hier einen Platz gefunden, den wir so nicht akzeptieren.“

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