Ermittlungen gegen Energieversorger

von Redaktion

Bonn – Haben Energieversorger bei den Preisbremsen zu hohe Entlastungen vom Staat beantragt? Bereits in der ersten Jahreshälfte hatte das Bundeskartellamt im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht mehrere Verfahren eingeleitet. Am Mittwoch gab die Behörde bekannt, dass es mittlerweile 57 Prüfverfahren gebe. Auf Gas entfielen 23 Verfahren, auf Fernwärme und Strom je 17. Um welche Unternehmen es sich handelt, teilte die Behörde nicht mit. Das Volumen dieser Verfahren liege bei insgesamt rund zwei Milliarden Euro.

Die Preisbremsen deckeln bis Jahresende die Energiekosten. Dafür erhalten die Versorger Ausgleichszahlungen. Diese könnten einige von ihnen zu hoch angesetzt haben und so zu viel Geld vom Staat kassiert haben.

„Die Unternehmen müssen uns ihre Preissetzung darlegen. Passt das nicht zusammen, sprechen wir zunächst eine Warnung aus“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Läge am Ende ein Missbrauch vor, werde der sanktioniert und die Firmen müssten gegebenenfalls Geld zurückzahlen.  dpa

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