München – Das Bundespatentgericht hat ein Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaherstellers Curevac für nichtig erklärt. Geklagt hatte der Konkurrent Biontech. Die Aktie des Tübinger Unternehmens verlor anschließend um gut ein Drittel an Wert. Das Unternehmen hatte das strittige Patent 2010 ert
Dieser Artikel (ID: 1978767) ist am 20.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).