München – Das Bundespatentgericht hat ein Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaherstellers Curevac für nichtig erklärt. Geklagt hatte der Konkurrent Biontech. Die Aktie des Tübinger Unternehmens verlor anschließend um gut ein Drittel an Wert. Das Unternehmen hatte das strittige Patent 2010 erteilt bekommen. Hintergrund ist ein größerer Streit: Curevac wirft Biontech vor, seine Vorarbeit für die Entwicklung des erfolgreichen Corona-Impfstoffs verwendet zu haben. Biontech wiederum klagte – erfolgreich – gegen den Patentstatus des Curevac-Stoffs. Er beruhe nicht auf einer Erfindung. dpa