Gericht klärt Tariffähigkeit der GDL

von Redaktion

Berlin – Das Hessische Landesarbeitsgericht will über die Frage beraten, ob die Lokführergewerkschaft GDL überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Das Gericht bestätigte gestern den Eingang eines entsprechenden Antrages des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG vom Vortag.

Die Bahn wirft der Lokführergewerkschaft GDL inmitten der laufenden Tarifrunde angesichts der von ihr gegründeten Leiharbeitsgenossenschaft Fair Train schwere Interessenskonflikte vor. Die GDL trete „gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf“, erklärte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. Da sich die Gewerkschaft geweigert habe, die entscheidende Frage zu klären, was sie denn nun wirklich sei, müsse das jetzt gerichtlich geklärt werden.

„Wir müssen rechtssicher wissen, ob wir einen handlungsfähigen Tarifpartner haben“, fuhr Seiler fort. „Schließlich befinden wir uns in einer laufenden Tarifrunde.“ Mit der Klage soll nun geklärt werden, ob die GDL durch ihre Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren hat und überhaupt Tarifverträge abschließen darf.

Hintergrund ist die Genossenschaft Fair Train e.G. zur Entsendung von Arbeitskräften, deren Gründung die GDL im Juni 2023 vermeldet hatte. Über die Genossenschaft sollen Lokführer bereitgestellt werden, die zuvor bei der Bahn kündigen und sich dann der Genossenschaft anschließen. Die Fair Train fungiere als „Personaldienstleister im Genossenschaftsmodell“ unabhängig von der GDL, hatte GDL-Chef Claus Weselsky dazu gesagt. Der Tarifkonflikt zwischen GDL und Bahn ist festgefahren.

Am Wochenende endet ein von der GDL ausgerufener Weihnachtsfrieden, ab dann drohen bundesweite Streiks.

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