Wirbel um falsche Bitcoin-Zulassung: Börsenentscheid auf Eis?

von Redaktion

Frankfurt – Eine gefälschte Mitteilung zur Zulassung börsengehandelter Bitcoin-Fonds (ETF) hat kurzzeitig für Euphorie in der Kryptobranche gesorgt. Nach einer Mitteilung vom offiziellen Account der US-Börsenaufsicht SEC bei Elon Musks Online-Plattform X (ehemals Twitter) schien es zunächst, dass der Weg für eine Notierung frei sei. Doch wenig später teilte der Behörden-Chef Gary Gensler mit, die Ankündigung sei falsch gewesen. Der SEC-Account bei X sei gehackt worden.

Der Kurs der ältesten und bekanntesten Digitalwährung sprang auf der Handelsplattform Coinbase erst nach oben, kehrte aber dann knapp über der Marke von 47 900 Dollar um und rutschte zeitweise an die Marke von 46 000 Dollar. Der Bitcoin-Kurs hatte zuletzt bereits deutlich von der Spekulation auf eine erhoffte positive Entscheidung profitiert: Allein seit Mitte Oktober hatte er in der Spitze 76 Prozent gewonnen.

Die falsche Mitteilung passte zu den Erwartungen: Mit der ETF-Zulassung wurde für diese Woche gerechnet. Mehrere Anbieter hatten die Zulassung solcher Fonds beantragt. Die Frist zur Entscheidung über zumindest einen der Anträge läuft diese Woche ab. Es wurde spekuliert, dass die SEC das als Anlass für eine grundsätzliche Entscheidung über mehrere Anträge nehmen wolle. Jetzt wird spekuliert, dass die SEC den Vorfall zum Anlass nehmen könnte, die Entscheidung vorerst auf Eis zu legen.

X zufolge konnte das SEC-Profil gekapert werden, weil jemand sich Zugriff auf die damit verknüpfte Telefonnummer verschafft habe. Zugleich ließ X die Öffentlichkeit wissen, dass der SEC-Account zum Zeitpunkt des Hacks nicht mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt gewesen sei, die es viel schwieriger gemacht hätte, ihn zu kapern.

X-Besitzer Musk liegt seit Jahren im Clinch mit der SEC. Der Tech-Milliardär hatte den Chefposten im Verwaltungsrat des von ihm geführten Elektroauto-Herstellers auf Forderung der Börsenaufsicht aufgeben müssen. Außerdem setzte sie durch, dass seine X-Beiträge, die den Aktienkurs von Tesla beeinflussen könnten, erst vom Unternehmen freigegeben werden müssen.

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