Wirecard: Bund muss nicht haften

von Redaktion

München – Bestätigung in letzter Instanz: Der Bund haftet nicht für Anlegerverluste im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wies der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zurück (Az. III ZR 57/23). Der Kläger und seine Ehefrau hatten vor der Insolvenz Aktien der Wirecard AG gekauft. Sie argumentierten, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hätte den Zahlungsdienstleister besser kontrollieren müssen.

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