Bonn – Ein Rechtsanspruch, der Verbrauchern bei schlechtem Handynetz helfen soll, soll in diesem Jahr nutzbar werden. Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt zwar schon seit Ende 2021. Bisher fehlt dafür aber ein nötiges Internet-Messinstrument. Die Bundesnetzagentur kündigte nun an, diesen Überwachungsmechanismus 2024 zur Verfügung stellen zu wollen. Konkreter wurde sie nicht. Verbraucherschützer hatten der Behörde Untätigkeit vorgeworfen. „Seit Ende 2021 gilt bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit einem Messtool praktikabel machen sollte – aber weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle“, sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Im Dezember 2021 trat das überarbeitete Telekommunikationsgesetz in Kraft, das die Position der Verbraucher gegenüber den Internetanbietern stärkt. In dem Produktinformationsblatt von Mobilfunk-Verträgen müssen die Anbieter den geschätzten Maximalwert für Downloads und Uploads angeben. Gibt es „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen“ zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlichen Leistung, hat der Verbraucher Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder auf eine geringere Zahlung. Die Netzagentur muss hierfür dem Gesetz zufolge einen Überwachungsmechanismus – auch Messtool genannt – erstellen, um den Anspruch auf Minderung technisch zu ermitteln.
Die Telekommunikationsanbieter sind von dem Minderungsrecht wenig begeistert. Sie verweisen darauf, dass sie Milliarden in den Ausbau ihrer Netze gesteckt haben und diese stetig besser werden. Das ist unstrittig: Im Schnitt werden Festnetz und Handy-netz von Jahr zu Jahr besser. Mancherorts hapert es aber – und wer ausgerechnet in so einer Gegend lebt oder arbeitet, dem bringt es wenig, dass der Netzausbau insgesamt in Deutschland vorankommt. dpa