BÖRSE
Keine Gnade bei Insiderhandel E-Autofrachter aus China eingelaufen Glasfaser: Verträge oft intransparent Adidas: Resteverkauf aus West-Beständen Rückenwind aus den USA
Bei verbotenen Insidergeschäften an der Börse können Täter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht auf Gnade bei der Berechnung einzuziehender Beträge hoffen. Weder die Kosten für das Anschaffen von Finanzinstrumenten wie Wertpapieren minderten diesen Wert noch Transaktionskosten eines