EU will Zwangsarbeit austrocknen

von Redaktion

Brüssel – Egal ob Kakaobohne oder Schokolade, Schraube oder fertiges Auto: Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass entsprechende Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn festgestellt wurde, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde. „Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden“, teilte das Europaparlament mit. Die EU-Länder und das Parlament müssen der Einigung noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache. Angewendet würde das Gesetz dann nach einer Übergangsfrist von mehreren Jahren.

Wenn vermutet wird, dass Zwangsarbeit außerhalb der EU stattfindet, soll nach Angaben der EU-Staaten die EU-Kommission die Ermittlungen leiten – ansonsten die jeweils zuständige nationale Behörde des betroffenen Mitgliedslandes. Ob ein Produkt verboten werde, solle dann die Behörde entscheiden, die die Ermittlungen geleitet habe. Wenn in einem Auto nur ein Teil aus Zwangsarbeit stamme, müsse nicht das gesamte Auto vernichtet werden – es reiche, das betroffene Teil auszutauschen.

Die vom Parlament geforderte Beweislastumkehr wurde auf Druck der Mitgliedstaaten in dem nun gefundenen Kompromiss jedoch erheblich eingeschränkt. So soll die Kommission zunächst eine Datenbank mit ausführlichen Informationen zu möglicher Zwangsarbeit in bestimmten Regionen oder bei bestimmten Produkten einrichten. Der China-Experte Adrian Zenz hatte mit Blick auf die Situation der Uiguren davor gewarnt: „Ohne die Beweislastumkehr ist das Gesetz wirkungslos“, sagte er. Zenz und andere Fachleute gehen davon aus, dass mehr als eine Million Menschen in Xinjiang unter dem Vorwand sogenannter „Armutsbekämpfungs-Maßnahmen“ zur Arbeit gezwungen und streng überwacht werden.  dpa/afp

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