Teilerfolg bei Mercedes-Dieselklage

von Redaktion

Stuttgart – Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag in Stuttgart verkündete. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der jetzt die Weichen für Schadensersatzansprüche für Kunden gestellt sieht. Der Autobauer kündigte nach dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof Revision einlegen zu wollen.

In der Musterklage haben sich die Verbraucherschützer auf verschiedene Geländewagen-Modelle mit einem bestimmten Motortyp und den Abgasnormen Euro 5 und 6 konzentriert. Sie wurden zwischen 2012 und 2016 gebaut und waren von den KBA-Bescheiden betroffen.

Der Musterklage hatten sich mehr als 2800 Menschen angeschlossen. Sie werden allerdings viel Geduld brauchen: Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat und rechtskräftig wird, können sie Ansprüche geltend machen. Das müssen sie dann selbst tun.  dpa

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